Wohnungsreinigung beim Auszug: Fegen oder fegen lassen?

Endlich sind alle Sachen eingepackt und im Transporter verstaut. Bevor Sie sich endgültig von Ihrer alten Wohnung verabschieden dürfen, gilt es noch zwei Hürden zu überwinden: Die Wohnungsreinigung und das Übergabeprotokoll. Der Zustand der Wohnung muss ‚besenrein’ sein, um den Anspruch des Gesetzgebers zu erfüllen und eine Rechnung des Vermieters für die Wohnungsreinigung zu vermeiden. Was bedeutet besenrein genau? Wollen Sie selbst putzen oder putzen lassen? Informieren Sie sich hier.

Was bedeutet besenrein eigentlich?

Das Wort besenrein beschwört Bilder von alten Weiblein mit Hexenbesen herauf, die vor ihrer Hütte im Wald den Boden fegen. Mit romantischen Bildern à la Brüder Grimm hat dieser Begriff jedoch nichts gemein. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, dieses Wort in einem Gesetz genau zu definieren.

Allerdings gibt es mehrere Urteile vom Bundesgerichtshof, die sich mit diesem Thema befassen. Am 28. Juni 2006 urteilten die Richter, dass für einen besenreinen Zustand nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen seien. Was genau grobe Verschmutzungen sind, liegt häufig im Auge des Betrachters. Fensterputzen gehört offensichtlich nicht dazu, obwohl Klebereste an Fenstern zu entfernen sind. Nikotinablagerungen müssen Sie nur reinigen, falls das Rauchen in Ihrer Wohnung im Mietvertrag verboten wurde.

Besenrein ersetzt Schönheitsreparaturen

Vor dem Auszug sollten Sie auf jeden Fall Ihren Mietvertrag studieren. Zwischen 2013 und 2015 fällte der Bundesgerichtshof mehrere Grundsatzurteile, die Mieter in Bezug auf Schönheitsreparaturen stark entlasten. Das führte dazu, dass bis zur Hälfte aller Klauseln über Schönheitsreparaturen in aktuellen Mietverträgen unwirksam sind. Befindet sich eine ungültige Klausel in Ihrem Mietvertrag, müssen Sie Ihre Wohnung vor dem Auszug nicht renovieren. Der besenreine Zustand ersetzt in diesem Fall die Schönheitsreparaturen.

Wie putze ich meine Wohnung besenrein?

Bevor Sie mit dem Wohnungsputz beginnen, muss die Wohnung leer geräumt sein. Daran lässt der Gesetzgeber keinen Zweifel. Sie können also nicht bereits zwei Wochen vorher ‚auf Vorrat’ mit der Reinigung beginnen.

Damit eine Wohnung als besenrein gilt, müssen Sie folgende Arbeiten erledigen:

  • Alle Böden kehren und Teppichböden absaugen, auch im Keller und auf dem Dachboden
  • Spinnweben in allen Räumen entfernen
  • Einbauküche und Kühlschrank putzen
  • Balkon und Terrasse fegen und Schmierschichten beseitigen

Tipps für die Reinigung

Wenn Sie die Wohnungsreinigung vor dem Auszug selbst durchführen, sollten Sie Ihren Staubsauger nicht im Transporter verstauen. Statt Böden mit einem Besen zu kehren, können Sie glatte Bodenbeläge mit der entsprechenden Düsenstellung beim Staubsauger schnell absaugen.

Mit einer langen Düse können Sie den Staubsauger auch dazu nutzen, Spinnweben zu entfernen. Dellen im Teppichboden, die durch jahrelangen Druck von Möbeln entstanden sind, beseitigen Eiswürfel. Legen Sie einen Eiswürfel auf die flache Stelle. Während das Eis schmilzt, richten sich die Teppichhaare auf.

Falls Ihr Staubsauger mit Filterbeuteln arbeitet, empfiehlt es sich, ein oder zwei leere Staubsaugerbeutel bereit zu halten. Außerdem sollten Sie genügend Putzmittel, Lappen und Wischtücher zur Verfügung haben. Beim Hausputz brauchen Sie oft erstaunlich viele Hilfsmittel. Genügend Reinigungsmittel, zum Beispiel Schmierseife, Glasreiniger zum Sprühen sowie ein Toilettenreiniger erleichtern jetzt Ihr Leben.

Wichtig: Es ist ratsam, bei der Endreinigung nicht zu sehr an den Buchstaben von Gerichtsurteilen zu kleben. Der Eindruck zählt: Wenn Ihre Wohnung blitzblank aussieht, macht das auf den Vermieter einen guten Eindruck. Das erleichtert es, ein Übergabeprotokoll rasch zu erledigen. Falls die Fenster verschmiert sind (ohne Klebereste) und der Teppichboden voller Flecke ist, wird der Vermieter beim Übergabeprotokoll höchstwahrscheinlich alle Details genau prüfen.

In der Küche besenreinen Zustand herstellen

Falls eine Einbauküche oder ein Kühlschrank zu Ihrer Mietwohnung gehören, sollten Sie diese gut reinigen. Leere Küchenschränke wischen Sie innen und außen ab und trocknen Sie anschließend. Schubladen lassen sich leichter reinigen, wenn Sie diese aus dem Schrank entfernen. An den Führungsschienen der Schubladen hängt oft viel Staub.

Chromstahl und Armaturen reinigen Sie am schnellsten mit einem flüssigen Scheuermittel. Den Backofen inklusive Backbleche und Rost sollten Sie ebenfalls gut reinigen, eventuell mit einem Drahtschwamm. Vergessen Sie bitte den Dampfabzug nicht. Manche Modelle sind mit Filtern ausgestattet, die Sie einfach in der Spülmaschine waschen können. Die Reinigung des Kühlschranks sollten Sie bereits am Tag vor dem Umzugstermin mit dem Abtauen starten.

Wichtig: Schalter und Steckdosen werden beim Putzen oft vergessen und sehen manchmal schlimm aus. Vor dem Auszug sollten Sie diese Teile deshalb nach und nach säubern. Seien Sie dabei vorsichtig mit Nässe, die Strom leitet. Abreiben mit einem feuchten Lappen beseitigt Schmutzränder meist gut genug.

Das Badezimmer auf Vordermann bringen

Fenster putzen – ja oder nein?

Der Gesetzgeber sagt nein, aber Hand aufs Herz: Wenn Sie Ihre Fensterscheiben seit Jahren nur angelächelt, aber nie abgerieben haben, ist es für eine Reinigung höchste Zeit. Natürlich wird sich kein Vermieter über ein paar Regentropfen oder ein bisschen Staub aufregen.

Aber der Ton macht die Musik. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Auszug die Fenster zu säubern. Das muss nicht bei leer geräumter Wohnung passieren. Sie können schon Wochen vorher zum Glasreiniger greifen und mit Muse Ihre Fenster putzen.

Balkon und Terrasse reinigen

Unkraut müssen sie laut Gesetzgeber auf Ihrer Terrasse nicht beseitigen. Schmierschichten erlauben die Richter vom Bundesgerichtshof jedoch nicht. Diese Schichten bilden sich, wenn Moos wächst und Staub sich darauf festsetzt. Regen nährt die Bildung von Keimen, die zu einer Schicht von glitschigen Bakterien wachsen. Soda und Essig sind zwei Hausmittel, die diesen Belägen zu Leibe rücken.Kostenloses Angebot

Wohnungsreinigung mit einer Reinigungsfirma

Wie finde ich einen Putzservice für die Wohnungsreinigung?

Sie haben für Ihren Umzug die Hilfe der erfahrenen Umzugsberater von Movinga genutzt? Falls Sie gerade darüber nachdenken: Unser Planungstool sagt Ihnen rasch, welche Kosten auf Sie zukommen. Ihre Wohnungsreinigung übernehmen wir leider nicht. Allerdings empfehlen unsere erfahrenen Umzugsberater Ihnen gerne eine Reinigungsfirma unseres Vertrauens weiter, damit Sie sich entspannter auf Ihren Movinga vorbereiten können.

Welchen Service sollte die Reinigungsfirma bieten?

Zum Standardrepertoire einer Reinigungsfirma zählen Putzen, Staubwischen und Fensterreinigung. Weitere Leistungen fallen oftmals unter die sogenannten Zusatzservices, wie beispielsweise das Säubern von Balkon und Terrasse, Reinigung von Garage oder Keller, oder die Reinigung von elektrischen Geräten, wie z. B. Küchengeräten.

Informieren Sie sich also im Vornherein, welche Leistungen von der Reinigungsfirma angeboten werden und für welche Extrakosten aufkommen. Vergleichen Sie Reinigungsfirmen nicht nur nach Preis sondern auch nach Angebot. Es ist außerdem empfehlenswert, Kundenbewertungen zu studieren und Erfahrungsberichte zu lesen. Die Preise schwanken je nach Anbieter. Im Durchschnitt liegen die Preise für eine Wohnungsreinigung bei 2 – 4 € pro Quadratmeter.

Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie die Leistung eventuell reklamieren. Lesen Sie dazu vor der Buchung die AGB der Reinigugnsfirma genau, um später nicht drauf zu zahlen. Oftmals bieten Reinigungsfirmen eine Zufriedenheitsgarantie, mit der Kunde eine Nachbesserung fordern können.

Wichtige Tipps bei einer Wohnungsreinigung mithilfe einer Reinigungsfirma

Bevor das Reinigungspersonal in Ihrer Wohnung anrückt, sollte diese bereits leer sein. Das heißt, alle Möbel müssen bereits aus der Wohnung raus sein. Sollten sich noch Möbel in der Wohnung befinden, weil diese beispielsweise Teil der Mietsache sind, müssen Sie selbst anpacken, um diese zu verschieben. Das Reinigungspersonal ist dazu nicht verpflichtet und putzt nicht zu erreichende Stellen nicht.

Lebensmittel im Kühl- oder Tiefkühlschrank und sonstige von Ihnen hinterlassenen Gegenstände in Schränken und Schubladen sollten ebenfalls vorher entfernt werden. Das Reinigungspersonal ist normalerweise nicht verpflichtet, Ihren Müll zu beseitigen oder erstmal aufzuräumen, um gründlich putzen zu können.

Häufig gestellte Fragen:

Wie sauber muss ich eine Wohnung bei Umzug verlassen?

Eine gängige Regel in Mietverträgen ist, dass die Wohnung bei Auszug “besenrein” übergeben werden muss. Anders als der Begriff annehmen lässt, sollten Böden gewischt bzw. gesaugt, Heizkörper, Fenster und Türen abgewischt und Küchen und Badmöbel gereinigt worden sein. Mit anderen Worten sollte eine Wohnung bei Auszug so übergeben werden, dass der Nachmieter ohne putzen direkt einziehen könnte.

Wie viel Zeit muss ich für eine Endreinigung einrechnen?

Eine Endreinigung kann einige Stunden in Anspruch nehmen. Natürlich kommt es immer auf den Grad der Verschmutzung an. Muss beispielsweise ein Eisfach abgetaut werden? Muss der Backofen oder die Dunstabzugshaube gereinigt werden? Wurden die Fenster bereits geputzt? Diese Tätigkeiten können die Endreinigung enorm verlängern.

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